Vergebene Aufträge
Information über vergebe Aufträge
Auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVgO informieren wir fortlaufend über vergebene Aufträge nach Abschluss folgender Vergabeverfahren:
Bauleistungen
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer
- Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 15.000 € ohne Umsatzsteuer
Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Bauleistungen werden sechs Monate vorgehalten.
Liefer- und Dienstleistungen
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer
- Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer
Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen werden drei Monate vorgehalten.
- Keine Einträge vorhanden (Stand: Januar 2022)