Vergebene Aufträge

Vergebene Aufträge

Information über vergebe Aufträge

Auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVgO informieren wir fortlaufend über vergebene Aufträge nach Abschluss folgender Vergabeverfahren:


Bauleistungen

  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer
  • Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 15.000 € ohne Umsatzsteuer

Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Bauleistungen werden sechs Monate vorgehalten.


Liefer- und Dienstleistungen

  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer
  • Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer

Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen werden drei Monate vorgehalten.