Öffentliche Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Blaubach
Bekanntmachung zur Direktwahl
der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Blaubach
am 10. April 2022
Aufgrund § 62 Abs.6 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird hiermit
bekannt gegeben, dass kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Dies hat zur Folge, dass am 10. April 2022 in der Ortsgemeinde Blaubach
keine Ortsbürgermeisterwahl stattfindet.
keine Ortsbürgermeisterwahl stattfindet.
Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters erfolgt nun durch den Ortsgemeinderat (§ 53 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz).
Blaubach, 01. März 2022
Wahlleiter für die Wahl
der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
gez. Peter Dietrich
1.Beigeordneter