I.
Am Sonntag, dem 12. Juni 2022, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Konken und am Sonntag, dem 26. Juni 2022, von 8 bis 18 Uhr, die etwaige Stichwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Konken, statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 6. Mai 2022, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan – Wahlamt – Marktplatz 1, 66869 Kusel, zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden.
Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan – Wahlamt – Marktplatz 1, 66869 Kusel, erhalten.
Konken, 31. März 2022
Gez. Robin Emrich
(Beigeordneter und Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters