Bekanntmachung zur Direktwahl
Bekanntmachung der Direktwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Konken
am 12. Juni 2022
Aufgrund § 62 Abs.6 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird hiermit
bekannt gegeben, dass kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Dies hat zur Folge, dass am 12. Juni 2022 in der Ortsgemeinde Konken
keine Ortsbürgermeisterwahl stattfindet.
Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters erfolgt nun durch den Ortsgemeinderat (§ 53 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz).
Konken, 28. April 2022
Wahlleiter für die Wahl
der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
gez. Christian Gießler
1.Beigeordneter