Ladung
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
DLR Westpfalz
Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Herschweiler-Pettersheim
Aktenzeichen: 21090-HA10.2.
67655 Kaiserslautern, 12.04.2022
Fischerstraße12
Telefon: 0631-36740, Telefax: 0631-3674255
E-Mail: DLR-6@dlr.rlp.de, Internet: www.dlr.rlp.de
L a d u n g
zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum
Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Herschweiler-Pettersheim
I. Bekanntgabetermin
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Herschweiler-Pettersheim Landkreis Kusel wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)
im Dorfgemeinschaftshaus,
Am Schäfergarten 12 in 66909 Herschweiler-Pettersheim
gemäß nachfolgendem Zeitplan bekannt gegeben:
Mittwoch, dem 18.05.2022 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für die Ord.Nrn. 101.01 bis 148.04
Mittwoch, dem 18.05.2022 von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
für die Ord.Nrn. 150.12 bis 199.02
Donnerstag, dem 19.05.2022 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für die Ord.Nrn. 200.02 bis 249.04
Donnerstag, dem 19.05.2022 von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
für die Ord.Nrn. 250.00 bis 299.11
Freitag, dem 20.05.2022 von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr
für die Ord.Nrn. 300.02 bis 399.04
Montag, dem 23.05.2022 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für die Ord.Nrn. 400.02 bis 449.04
Montag, dem 23.05.2022 von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
für die Ord.Nrn. 450.01 bis 497.01
Dienstag, dem 24.05.2022 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für die Ord.Nrn. 500.02 bis 549.18
Dienstag, dem 24.05.2022 von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
für die Ord.Nrn. 550.01 bis 599.02
Mittwoch, dem 25.05.2022 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für die Ord.Nrn. 600.14 bis 660.01
Mittwoch, dem 25.05.2022 von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
für die Ord.Nrn. 10.00 bis 89.00
Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des DLR werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.
Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu.
II. Anhörungstermin
Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf
Dienstag, 31.05.2022, 9.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus,
Am Schäfergarten 12 in 66909 Herschweiler-Pettersheim
Die Beteiligten werden hiermit geladen als
1) Teilnehmer für ihre dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,
2) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegen,
3) Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet wegen der Neuvermarkung der Grenzen gemäß § 56 FlurbG.
Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung oder gegen die Vermessung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 31.05.2022 schriftlich oder zur Niederschrift beim
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,
Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern
oder
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,
Neumühle 8, 67728 Münchweiler/A
erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen.
Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.dlr.rlp.de unter Service/Elektronische Kommunikation ausgeführt sind.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.
Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner gem. Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.
Vollmachtsvordrucke können in den Bürgerbüros der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal in 66901 Schönenberg-Kübelberg, Rathausstraße 8 und in 66907 Glan-Münchweiler, Bahnhofstraße 2 oder beim DLR Westpfalz in Empfang genommen werden.
Der Vollmachtsvordruck steht ebenfalls im Internet unter www.dlr.rlp.de/ Bodenordnungsverfahren/ Herschweiler-Pettersheim/ Bekanntmachungen/ Voll-machtsvordruck zum Download zur Verfügung. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Bodenordnung dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.
III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken
Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden.
Da die eingetragenen Rechte im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen anstelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbedingt erforderlich.
Bitte beachten:
Sorgen Sie für Ihren persönlichen Schutz: Mund- Nasen- Schutz und
Schreibstift mitbringen, Abstand halten.
Es gelten die beim Termin aktuellen Corona Richtlinien (Corona- Regeln).
Im Auftrag
Barbara Meierhöfer