Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit unterrichten bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr.
Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und
Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Bürgermeister Dr. Spitzer unterrichtet den Verbandsgemeinderat gemäß § 119 Abs. 3 LBG über seine im Vorjahr (2021) nachfolgend aufgeführten bzw. ausgeübten Nebentätigkeiten und/oder Ehrenämter samt dadurch erzielter Vergütungen:
Unterrichtung Bürgermeister - Dr. Stefan Spitzer
Der 1. Beigeordnete Roger Schmitt unterrichtet den Verbandsgemeinderat gemäß § 119 Abs. 3 LBG über seine im Vorjahr (2021) nachfolgend aufgeführten bzw. ausgeübten Nebentätigkeiten und/oder Ehrenämter samt dadurch erzielter Vergütungen: