Öffentliche Bekanntmachung


Die Ortsgemeinde Konken beabsichtigt zur Förderung erneuerbarer Energien einen Standort für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf ihrer Gemarkung anzubieten. Der Standort für die PV-FFA liegt außerhalb der bebauten Ortslage, südlich der Ortsgemeinde und östlich der Landesstraße L350 auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umfeld des Windparks Konken und umfasst insgesamt rund 12,5 ha.

Der Ortsgemeinderat Konken hat in diesem Zusammenhang in seiner Sitzung am 04.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum oben genannten Bebauungsplan beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanung „Solarpark Konken West“ umfasst in der Gemarkung Konken, Flur 0 die Grundstücke 1071, 1072, 1073 vollständig, sowie in Teilen die Flurstücke 1064/1, 1065, 1083 und 1084 und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.


Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird daher hier bekanntgemacht, dass der Planvorentwurf einschließlich der Begründung und Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Artenschutz und Fachbeitrag Naturschutz in der Zeit

vom 16. Januar bis 16. Februar 2026 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan unter

https://www.vgka.de/aktuelles/planauslagen/

zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt wird. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Schulstraße 3-7, 66885 Altenglan, Zimmer A/OG-11, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (BBP, Kaiserslautern) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Stellungnahmen zur Planung können während des Veröffentlichungszeitraums schriftlich an

BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbB
Bruchstraße 5
67655 Kaiserslautern

oder per E-Mail an beteiligung@bbp-kl.de  gerichtet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden.

Konken, den 15.12.2025

gez. Christian Gießler, Ortsbürgermeister

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