B E K A N N T M A C H U N G
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Campingplatz Diedelkopf, Teilplan 1" der Stadt Kusel
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat von Kusel hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2017 beschlossen, den Bebauungsplan "Campingplatz Diedelkopf, Teilplan 1" aufzustellen. Mit der Planaufstellung soll die Anlage eines Campingplatzes ermöglicht werden und der Fremdenverkehr gestärkt werden. Zusätzlich soll das Freizeitangebot für die heimische Bevölkerung gesteigert werden. Betroffen von der Gesamtplanung sind Flächen auf den Gemarkungen Kusel und Ruthweiler. Der künftige Bebauungsplan „Campingplatz Diedelkopf, Teilplan 1“ regelt den auf der Gemarkung Kusel gelegenen Teil der Planung.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst im Einzelnen die Grundstücke mit den Fl.-St.-Nrn. Gemarkung Kusel-Diedelkopf 432/2 (Teilfläche), 441/4 (Teilfläche), 441/5 (Teilfläche), 446/1, 447 und 448/2 und ist im beigefügten Lageplan mit einer dicken gestrichelten Linie gekennzeichnet.

Rechtsgrundlage dieses Planungsvorhabens ist § 1 Abs. 3 BauGB, wonach die Gemeinden Bauleit-pläne aufzustellen haben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Jeder Betroffene wird deshalb gebeten, sich bis
Montag, den 11. November 2019
zu dem o.g. Planentwurf zu äußern.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme bei uns eingegangen sein, gehen wir davon aus, dass gegen die beabsichtigte Planung keine Bedenken bestehen.
Der Fachbereich III Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan hält den Planentwurf im Gebäude Schulstraße 3 - 7, 66885 Altenglan, Zimmer A/OG-06, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit und gibt über den Inhalt Auskunft.
Die Unterlagen zu diesem Verfahren können im genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan, www.vgka.de unter „Aktuelles“, „Planauslagen“ abgerufen werden.
Kusel, 01. Oktober 2019
gez. Hartloff
(Hartloff)
Stadtbürgermeister
I. Herrn Stadtbürgermeister Hartloff zur Unterschrift
II. FB I zur Veröffentlichung im "Wochenblatt"
III. z. d. A.
Hinweis gemäß § 27 a VwVfG
Die o.a. öffentliche Bekanntmachung ist im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
www.vgka.de unter „Aktuelles“, „Planauslagen“
abrufbar.
Dies gilt auch für die auszulegenden Unterlagen in dem o.a. Verwaltungsverfahren.