Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat gemäß § 66 der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz
Nach der Mandatsniederlegung des ehemaligen Ratsmitglieds Matthias Bachmann wurde Herr Alexander Ruth als Ersatzperson im Sinne des § 45 Kommunalwahlgesetz festgestellt und in den Ortsgemeinderat Altenglan einberufen.
Die Verpflichtung von Herrn Alexander Ruth erfolgte in der Ortsgemeinderatssitzung am 21. April 2026.
Altenglan, den 1. Juni 2026
gez. Yvonne Draudt-Awe
Ortsbürgermeisterin