- Projekt „Respekt im Rat“ – Kodex für eine gute Diskussionskultur
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die Implementierung eines Kodex zur Stärkung der Diskussi-
ons- und Debattenkultur in kommunalen Gremien, der im Rahmen des Projektes „Respekt im Rat – für eine
gute Diskussionskultur in der Kommunalpolitik“ der Körber-Stiftung erarbeitet wurde.
- Nachwahlen
- Rechnungsprüfungsausschuss
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, auf Vorschlag der CDU-Fraktion, Herrn Dr. Heiko Bitt-
mann als stellvertretendes Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen.
- Schulträgerausschuss
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, auf Vorschlag der CDU-Fraktion, Herrn Dr. Heiko Bitt-
mann als Mitglied in den Schulträgerausschuss zu wählen.
- Werkausschuss
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, auf Vorschlag der CDU-Fraktion, Herrn Dr. Heiko Bitt-
mann als Mitglied in den Schulträgerausschuss zu wählen.
- Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Satzung zum Gesellschaftsvertrag der Vitalbad Pfälzer
Bergland GmbH
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die Änderungen des Gesellschaftsvertrags (Satzung) der Vi-
talbad Pfälzer Bergland GmbH in der finalen, notariell ausgearbeiteten Fassung.
- Beschaffung eines neuen TLF 3000 für die Feuerwehr Kusel;
hier: Auftragsvergabe
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die Aufträge zur Beschaffung eines neuen TLF 3000 für die Stützpunktfeuerwehr Kusel an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Auftrag für Los 1 (Fahr-
zeug mit Aufbau) wird zum Angebotspreis von 495.040,00 € an die Firma ITURRI Feuerwehr- und Umwelttech-
nik GmbH vergeben. Der Auftrag für Los 2 (Beladung) wird zum Angebotspreis von 29.877,12 € an die Firma
W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik vergeben.
- Auftragsvergaben im Bereich der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan; hier: Beratung und Beschlussfassung
über die Ermächtigung des Bürgermeisters der VG Kusel-Altenglan im Rahmen der jeweiligen Beauftragung
des Vergabeverfahrens
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur zukünftigen
Ermächtigung des Bürgermeisters im Rahmen der jeweiligen Beauftragung von Vergabeverfahrens anzuwen-
den. Dabei wurde eine Mehrkostengrenze von 20% festgelegt, ab der das zuständige politische Gremium er-
neut über die Auftragserteilung zu beraten hat.
- Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderungssatzung zur Betriebssatzung für die Verbandsgemein-
dewerke
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die 2. Satzung zu Änderung der Betriebssatzung für die Ver-
bandsgemeindewerke Kusel-Altenglan vom 28.02.2018 in der vorgelegten Entwurfsfassung.
- Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan, sowie den dazugehörigen An-
lagen der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan für das Haushaltsjahr 2026
Der Verbandsgemeinderat beschoss mehrheitlich, die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den da-
zugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026, wie im Entwurf dargelegt. Dabei wurde der Finanzbedarf der
Verbandsgemeinde mit den bezifferten Bedarfsansätzen der Ortsgemeinden gegeneinander abgewogen und
ein Umlagesatz in Höhe von 39,50 % als zulässig und sachgerecht erachtet.
- Pachtangelegenheiten
- Fischereigenossenschaft Kusel II;
hier Aufnahme Mitpächter Teilfischereibezirk
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig einen weiteren Pächter in den bestehenden Pachtver-
trag aufzunehmen
- Fischereigenossenschaft Kusel II;
hier Pachtverlängerung des Teilfischereibezirks 2
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, den Teilfischereibezirk 2 der Fischereigenossenschaft
Kusel II erneut zu verpachten.
- Vertragsangelegenheiten,
hier: Städtebaulicher Vertrag
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan stimmte mehrheitlich einem städtebauli-
chen Vertrag zu und ermächtigte den Bürgermeister diesen zu unterzeichnen.
- Grundstücksangelegenheiten
Der Verbandsgemeinderat folgte einstimmig der Empfehlung des Wirtschafts- und Tourismusausschusses zu
mehreren Grundstücksangelegenheiten im Gewerbegebiet „Schellweiler–Ehweiler“,
Die Veröffentlichung der Sitzungsergebnisse beschränkt sich auf den sachlichen Inhalt und hat lediglich informellen Charakter. Rechtsverbindlich sind einzig die ausgefertigten Niederschriften.