- Feststellung der Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan für das Haushaltsjahr 2018 sowie Entlastungserteilung
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2018 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO und stimmte den geleisteten Haushaltsüberschreitungen zu.
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses erteilte der Verbandsgemeinderat gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO einstimmig die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018:
- dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan
- den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich geleitet oder den Bürgermeister vertreten haben.
- Feststellung der Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan für das Haushaltsjahr 2019 sowie Entlastungserteilung
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2019 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO und stimmte den geleisteten Haushaltsüberschreitungen zu.
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses erteilte der Verbandsgemeinderat gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO einstimmig die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019:
- dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan
- den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich geleitet oder den Bürgermeister vertreten haben.
- Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan am
Projekt "Nachhaltige Jugendbeteiligung" im Landkreis Kusel
Der Verbandsgemeinderat beschloss, sich dem Projekt „Nachhaltige Jugendbetreuung“ des Landkreises Kusel anzuschließen und entsprechend den Ausführungen an den Kosten zu beteiligen.
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß den
Fördergrundsätzen zur IKZ-Pilotförderung in Rheinland-Pfalz;
"KI-Verbund Westpfalz"
hier: KI-Plattform
Der Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Implementierung einer gemeinsamen datenschutzkonformen KI-Plattform mit den Landkreisen Kusel, Donnersbergkreis, Kaiserslautern sowie den Verbandsgemeinden Kusel-Altenglan, Oberes Glantal und Lauterecken-Wolfstein wurde zugestimmt.
Der Landkreis Kusel wird von allen Kooperationspartnern ermächtigte, im Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit des Landes Rheinland-Pfalz einen Förderantrag zu stellen.
- Arbeitskreis "WKB"
- Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit künftiger Sitzungen des Arbeitskreises "WKB"
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, den Öffentlichkeitsstatus der Sitzungen des Arbeitskreises „Wiederkehrende Beiträge“ künftig entsprechend den einschlägigen Regelungen der Gemeindeordnung für Ausschüsse festzulegen und die Tagesordnung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil zu gliedern.
Die Veröffentlichung der Sitzungsergebnisse beschränkt sich auf den sachlichen Inhalt und hat lediglich informellen Charakter. Rechtsverbindlich sind einzig die ausgefertigten Niederschriften.