- Benennung einer Schiedsperson
Der Verbandsgemeinderat hat mehrheitlich zugestimmt, Frau Julia Schneider für das Amt der Schiedsperson für die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan zu benennen.
- Brandschutzsanierung RS + Altenglan;
hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe zukünftiger Gewerke
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan ermächtigte einstimmig den Verbandsbürgermeister, die für die brandschutztechnische Sanierung der Realschule Plus in der Ortsgemeinde Altenglan notwendigen Aufträge nach jeweils erfolgter Ausschreibung, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
- Beschlussfassung zur Einreichung einer Projektskizze im Rahmen des Bundesförderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ für die Sanierung und technische Modernisierung des Sport- und Freizeitbades Altenglan
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die Teilnahme am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ und billigt die Einreichung einer Projektskizze für die Sanierung und technische Modernisierung des Sport- und Freizeitbades Altenglan. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Unterlagen für das Interessenbekundungsverfahren zu erstellen und fristgerecht einzureichen.
- Überprüfung der Beitragshöhe des Betreuungsentgeltes
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan beschloss mehrheitlich, die bisherigen Beiträge für die Betreuende Grundschule um 30 v.H. zu erhöhen auf nunmehr 39,00 Euro Betreuungskosten und 58,50 Euro Betreuungskosten mit Mittagsverpflegung.
- Satzung über die Betreuende Grundschule (BGS) für die Grundschulen in Trägerschaft der VG Kusel-Altenglan
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die als Entwurf vorliegende Satzung über die Betreuende Grundschule (BGS), für alle Grundschulen in der Trägerschaft der VG Kusel-Altenglan zu erlassen.
- Beratung und Beschlussfassung über die teilweise Weiterleitung
der AfA-Standortpauschale des Jahres 2025 an die Stadt Kusel
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, dem Antrag der Stadt Kusel auf teilweise Weiterleitung der AfA-Standortpauschale für das Jahr 2025 zu folgen und in Anlehnung an die bisherige 1/3 Lösung, den der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan zustehende Betrag in Höhe von 292.259,79 € zur Hälfte -also 146.129,89 €- an die Stadt Kusel weiterzuleiten.
- Regionales Umsetzungskonzept des Landkreises Kusel zum
Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur (RLP-Plan);
hier: Stellungnahme der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan
Der Verbandsgemeinderat nahm den Entwurf des Regionalen Umsetzungskonzeptes, nach entsprechender Vorberatung im Hauptausschuss, zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung eine Stellungnahme zu verfassen, dass keine Einwände gegen den Entwurf das Regionalen Umsetzungskonzept bestehen und diese dann dem Landkreis zu übersenden.
Über konkrete Projekte und Einzelmaßnahmen wird dann zu gegebener Zeit zu entscheiden sein.
Seites des Rates in der Beratung entstandene Fragestellungen bzw. Bedenken hinsichtlich möglicher anderer Entwicklungen durch Entscheidungen der anderen kreisangehörigen Verbandsgemeinden und/oder den Kreis selbst werden seitens des Vorsitzenden mitgenommen und an entsprechenden Stellen angesprochen.
- Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2024 der Verbandsgemeindewerke
- Betriebszweig Abwasser
> Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, den von der Werkleitung erstellten und von den Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 in der vorliegenden Form festzustellen.
> Beratung und Beschlussfassung über die Entlastungserteilung
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, sowie der Werkleitung für die Wirtschaftsführung im Wirtschaftsjahr 2024 (01.01.-31.12.2024) Entlastung zu erteilen.
> Behandlung des Jahresgewinn der Verbandsgemeindewerke Kusel-Altenglan
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, den im Wirtschaftsjahr 2024 entstandenen Gewinn in Höhe von 154.542,59 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
- Betriebszweig Wasserwerk
> Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, den von der Werkleitung erstellten und von den Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 in der vorliegenden Form festzustellen.
> Beratung und Beschlussfassung über die Entlastungserteilung
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, sowie der Werkleitung für die Wirtschaftsführung im Wirtschaftsjahr 2024 (01.01.-31.12.2024) Entlastung zu erteilen.
> Behandlung des Jahresverlustes der Verbandsgemeindewerke Kusel-Altenglan
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, den im Wirtschaftsjahr 2024 entstandenen Verlust in Höhe von -126.814,24 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
- Grundsatzbeschluss zur Mitwirkung am Turboflächenprojekt Rheinland-Pfalz, zur strategischen Flächenentwicklung und zur Inanspruchnahme von Fördermitteln für Planungsleistungen
Der Verbandsgemeinderat fasste, nach entsprechender Vorberatung im Hauptausschuss, einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan bekräftigte ihre Mitwirkung am Turboflächenprojekt Rheinland-Pfalz und unterstützte die Zielsetzung des Landes, die Entwicklung strategisch bedeutsamer Gewerbe- und Industrieflächen zu beschleunigen.
2. Die Standorte Gewerbepark Schellweiler–Ehweiler, Gewerbegebiet Reichweiler sowie Gewerbegebiet Konken II wurden als strategisch bedeutsame Entwicklungsflächen für die wirtschaftliche Entwicklung der Verbandsgemeinde anerkannt und im Rahmen der verfügbaren personellen, organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten weiterverfolgt. Der Verbandsgemeinderat nahm die bisherige fachliche Einordnung der vorgenannten Standorte in die Zielebene 1 (rechtskräftiger B-Plan) zustimmend zur Kenntnis.
3. Die Verwaltung wurde beauftragt, die für die Entwicklung der Standorte erforderlichen Planungs-, Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse gemeinsam mit den beteiligten Ortsgemeinden, Investoren, Fachbehörden und sonstigen Projektpartnern weiter voranzutreiben.
Die Veröffentlichung der Sitzungsergebnisse beschränkt sich auf den sachlichen Inhalt und hat lediglich informellen Charakter. Rechtsverbindlich sind einzig die ausgefertigten Niederschriften.