Öffentliche Bekanntmachung


- Umsetzung des Kanalsanierungskonzeptes; Kanalsanierung in der Ortsgemeinde Herchweiler i.O. 
hier: Vorstellung der Sanierungsplanung sowie Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise einschließlich Ermächtigung zur Auftragsvergabe

Der Werksausschuss beschloss einstimmig, die notwendigen Arbeiten zur Kanalsanierung an den Haltungen und Schachtbauwerken in der Ortsgemeinde Herchweiler i.O., gem. der vom Ingenieurbüro Hartmann + Müller GmbH aus Veitsrodt vorgelegten und in der Sitzung vorgestellten Planung öffentlich ausschreiben zu lassen. Die Kanalsanierungsmaßnahme soll im Jahr 2026 begonnen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt werden. Der Bürgermeister bzw. der Werkleiter wurden ermächtigt den Auftrag nach Prüfung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern die Mehrkostengrenze von 20% eingehalten wird. Die Verwaltung wurde beauftragt und ermächtig, die erforderlichen Schritte zu veranlassen.       

- Umsetzung des Kanalsanierungskonzeptes; Kanalsanierung in der Stadt Kusel Teilbereich 1 "Holler" 
hier: Vorstellung der Sanierungsplanung sowie Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise einschließlich Ermächtigung zur Auftragsvergabe

Der Werksausschuss beschloss einstimmig, die notwendigen Arbeiten zur Kanalsanierung an den Haltungen und Schachtbauwerken in der Stadt Kusel im Teilbereich 1 „Holler“, gem. der vom Ingenieurbüro Hartmann + Müller GmbH aus Veitsrodt vorgelegten und in der Sitzung vorgestellten Planung öffentlich ausschreiben zu lassen. Die Kanalsanierungsmaßnahme soll im Jahr 2026 begonnen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt werden. Der Bürgermeister bzw. der Werkleiter wurden ermächtigt den Auftrag nach Prüfung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben sofern die Mehrkostengrenze von 20% eingehalten wird. Die Verwaltung wurde beauftragt und ermächtigt, die erforderlichen Schritte zu veranlassen.

Umsetzung des Kanalsanierungskonzeptes; Kanalsanierung in der Stadt Kusel im Teilbereich 2 "nördlich der B420"
hier: Vorstellung der Sanierungsplanung sowie Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise einschließlich Ermächtigung zur Auftragsvergabe

Der Werksausschuss beschloss einstimmig, die notwendigen Arbeiten zur Kanalsanierung an den Haltungen und Schachtbauwerken in der Stadt Kusel im Teilbereich 2 „nördlich der B420“, gem. der vom Ingenieurbüro Decker Ingenieure GmbH aus Kusel vorgelegten und in der Sitzung vorgestellten Planung öffentlich ausschreiben zu lassen. Die Kanalsanierungsmaßnahme soll im Jahr 2026 begonnen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt werden. Der Bürgermeister bzw. der Werkleiter wurden ermächtigt den Auftrag nach Prüfung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern die Mehrkostengrenze von 20% eingehalten wird. Die Verwaltung wurde beauftragt und ermächtig, die erforderlichen Schritte zu veranlassen.

Erneuerung der Wasserleitung in der „Flurstraße“ und der „Lochstraße“ in der Ortsgemeinde Niederstaufenbach
hier: Vergabe der Planungs- und Ingenieursleistungen

Der Werkausschuss beschloss einstimmig, die notwendigen Planungs- und Ingenieursleistungen zur Erneuerung der Wasserleitung in der „Lochstraße“ und „Flurstraße“ in Niederstaufenbach an das wirtschaftlich günstigste Ingenieurbüro Decker aus Kusel zu vergeben. Die technische Betriebsführerin wurde beauftragt und ermächtigt, den entsprechenden Ingenieurvertrag abzuschließen.

Erneuerung der Wasserleitung im Bereich „Neuwirtshaus“ (Ratsweiler/Niederalben) im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme des LBM an der B420
hier: Vorstellung der Maßnahme durch die Betriebsführerin Stadtwerke Kusel einschl. Beratung und Beschlussfassung sowie Ermächtigung zur Auftragsvergabe

Der Werkausschuss stimmte der vorgestellten Planung zur Erneuerung der Wasserleitung in Niederalben Neuwirtshaus zu. Die Arbeiten sollen über den bestehenden Regievertrag ausgeführt werden. Die Betriebsführerin Stadtwerke Kusel wurden beauftragt und ermächtigt, die notwendigen Aufträge zu erteilen.


Die Veröffentlichung der Sitzungsergebnisse beschränkt sich auf den sachlichen Inhalt und hat lediglich informellen Charakter. Rechtsverbindlich sind einzig die ausgefertigten Niederschriften.


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