Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Reichweiler hat mit Beschluss vom 18. August 2026 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans "Industrie- und Logistikpark A 62" beschlossen.
Gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht.
Im Zuge der Aufstellung soll der bestehende vorhabenbezogene Bebauungsplan "Brennholzhandel Wahl" vollständig aufgehoben und dessen Geltungsbereich in den neuen Bebauungsplan einbezogen werden.
Das Bauleitplanverfahren wird im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt; die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes werden gemäß § 2a BauGB in einem Umweltbericht als gesondertem Teil der Begründung dargestellt.
Anlass der Planung ist die Entwicklung einer sogenannten TURBO-Fläche zu einem größeren Industrie- und Logistikstandort. Die Fläche wurde im November 2025 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie des Landes Rheinland-Pfalz als Standort für die Entwicklung größerer Gewerbe- und Industrieflächen untersucht. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen leistungsfähigen, dauerhaft gewerblich-industriell genutzten Standort in unmittelbarer Nähe zur Anschlussstelle Reichweiler der Bundesautobahn A 62.
Der Vorentwurf sieht drei als Industriegebiete festgesetzte Teilbereiche N 1, N 2 und N 3 vor. Vorgesehen ist die Möglichkeit zur Errichtung von drei großformatigen Industriehallen mit jeweils eigener Anbindung an die südlich angrenzende L 349. Ergänzend sind private Grünflächen und Verkehrsgrün, Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung, Maßnahmen zur Begrünung und landschaftlichen Einbindung sowie die Nutzung geeigneter Dachflächen für Photovoltaikanlagen vorgesehen. Die verkehrliche Erschließung soll über drei Knotenpunkte an der L 349 erfolgen; für die Linksabbiegevorgänge sind nach dem derzeitigen Planungsstand Linksabbiegestreifen vorgesehen.
Für das Plangebiet wurde ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt, das mit Bescheid vom 3. März 2026 positiv beschieden wurde. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den östlichen Teil des Plangebiets als gewerbliche Baufläche und die übrigen Bereiche überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft dar. Im Zuge der derzeit in Aufstellung befindlichen Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan wird der Geltungsbereich bereits als geplante Gewerbefläche dargestellt.
Räumlicher Geltungsbereich: Der Geltungsbereich umfasst ca. 27,34 ha und liegt am südwestlichen Rand der Ortsgemeinde Reichweiler. Er wird im Norden durch die A 62, im Osten durch die K 61, im Süden durch die L 349 und im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Der zentral gelegene Wochenendplatz ist vom Geltungsbereich ausgenommen; die Mithrasstraße bleibt von der Planung unberührt. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht beziehungsweise aus der Planzeichnung.

Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs (Stand 18.08.2026; ohne Maßstab)
Voraussichtliche Auswirkungen der Planung: Mit der Umsetzung des Bebauungsplans sind insbesondere zusätzliche Flächeninanspruchnahmen und Versiegelungen sowie Verluste beziehungsweise Veränderungen vorhandener Vegetations- und Gehölzstrukturen verbunden. Zur Vermeidung und Minderung der Auswirkungen sieht der Vorentwurf unter anderem private Grünflächen und Verkehrsgrünflächen, die Begrünung nicht betrieblich benötigter Grundstücksflächen, den möglichst weitgehenden Erhalt vorhandener Gehölze sowie wasserdurchlässige Beläge für Stellplatzflächen vor. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, die artenschutzrechtlichen Belange und die erforderlichen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen wurden im Umweltbericht behandelt und werden im weiteren Verfahren vertiefend behandelt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Zugleich wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Zu diesem Zweck werden die Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung (Stand 05.10.2026), den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz (jeweils Stand 05.10.2026), in der Zeit
19.10.2026 bis einschließlich 18.11.2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan unter folgendem Link zur Einsichtnahme bereitgestellt:
https://www.vgka.de/de/aktuelles/planauslagen/
Zusätzlich können die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Schulstraße 3-7, 66885 Altenglan, Zimmer A/OG-11, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.
Während des genannten Zeitraums besteht Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten sowie Anregungen und Stellungnahmen vorzubringen und die Planung zu erörtern. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt.
Stellungnahmen zur Planung können während des Zeitraums der frühzeitigen Beteiligung an das mit der Planung befasste Büro gerichtet werden:
iSA Ingenieure für Städtebau und Architektur
Hauptstraße 44
67716 Heltersberg
E-Mail: info@isa-ingenieure.de
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen dienen der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs. An die frühzeitige Beteiligung schließen sich die weiteren gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte an.
Reichweiler, 08.10.2026
gez. Thomas Schmitt, Ortsbürgermeister