Öffentliche Bekanntmachung


Der Rat der Ortsgemeinde Reichweiler hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ergänzung Gewerbe- und Industriegebiet Reichweiler/Freisen“ gefasst.

Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im Regelverfahren gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Beschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Ebenso wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wird damit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB.

Gemäß § 4b BauGB wurde die ISU GmbH Bitburg sowohl mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als auch mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, beide Verfahrensschritte gleichzeitig durchzuführen.


Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans:

Im Zusammenhang mit dem Aufbau eines Rüstungsclusters im Umfeld eines bestehenden Rüstungsbetriebes im angrenzenden Saarland ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Pkw-Stellplätzen. Die hierfür vorgesehenen privaten Stellplatzflächen sollen auf unmittelbar angrenzenden Flächen innerhalb der Ortsgemeinde Reichweiler in Rheinland-Pfalz geschaffen werden. Die Planung steht im Zusammenhang mit den im Saarland vorgesehenen gewerblichen und industriellen Entwicklungsflächen und dient der geordneten Unterbringung des hierdurch entstehenden ruhenden Verkehrs sowie der Entlastung des umliegenden Straßenraums.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB). Hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Umweltprüfung ist ein formales Verfahren, in dem das umweltbezogene Abwägungsmaterial systematisch ermittelt, beschrieben und bewertet wird. Ihre Ergebnisse haben von sich aus keinen Vorrang vor anderen Belangen, sondern unterliegen wie diese der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB. Die Umweltprüfung, mit der zugehörigen Erstellung des Umweltberichtes, ist damit ein integraler Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Der Umweltbericht wird zum Offenlageverfahren den Unterlagen beigefügt.


Lage und Abgrenzung des Plangebietes:

Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Reichweiler im Bereich der Flur 2 und 3 sowie an der Landesgrenze zum Saarland. Die Fläche hat einen unmittelbaren Anschluss an die Bundesautobahn (BAB) 62 über die Anschlussstelle 6 Reichweiler.

Der bestehende Rüstungsbetrieb grenzt unmittelbar südlich an das Plangebiet an. Im Norden wird das Plangebiert durch die L349 begrenzt.

Konkret umfasst der Geltungsbereich folgende Flurstücke in der Gemarkung Reichweiler:

Flur 6, Flurstücke 65/2, 66/2, 67/1, 68/1 86/2, 88/2, 88/3, 88/4, 103/2, 108/3 teilweise, 108/4, 108/5 teilweise, 88/5.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der nachstehenden Abbildung zu entnehmen.


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan statt.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden in der Zeit vom

 

13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026

 

im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan unter

https://www.vgka.de/de/aktuelles/planauslagen/

(im Hauptmenü siehe „Aktuelles > Planauslagen“) veröffentlicht. Der Vorentwurf des Bebauungsplans besteht aus:

  1. Planurkunde mit zeichnerischen Festsetzungen,
  2. Textfestsetzungen als separate Fassung,
  3. Begründung (städtebaulicher Teil) mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Aus­wirkungen des Bebauungsplans
  4. Schalltechnische Untersuchung

5. Verkehrszählung
6. Ermittlung der Verkehrsverteilung nach RLS19
7. Nachweis der Verkehrsverträglichkeit
8. Reichweiler Untersuchung Fauna.

Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:

Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Schulstraße 3-7 in 66895 Altenglan, Zimmer A/OG-11, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr, Montag bis Dienstag von 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr) ausgelegt. In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag auch eine Übersendung der Unterlagen erfolgen (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).

 

Stellungnahmen zur Planung können schriftlich bei

ISU - Ingenieurgesellschaft für Städtebau und Umweltplanung mbH
Hermine-Albers-Straße 3
D-54634 Bitburg

eingereicht (per Briefeinwurf, Postzustellung) oder bevorzugt in elektronischer Form per E-Mail an m.zimmermann@i-s-u.de gerichtet werden.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Reichweiler deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB).

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die zum Bauleitplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der jeweils zuständigen Gremien beraten werden und somit personenbezogene Daten, soweit für das Bauleitplanverfahren erforderlich, den zuständigen Gremien und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Reichweiler, den 29.06.2026

gez.: Thomas Schmitt
Ortsbürgermeister

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