Öffentliche Bekanntmachung


Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040
der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan

 

Hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040 der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan öffentlich ausgelegt.

Gegenstand der Planung ist die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit diversen Neuausweisungen, Änderungen und Rücknahmen. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemarkungsgebiet der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan, die genaue Lage der Flächen ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.



Im Vollzug dieser Vorschrift liegt der Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Zeit

 

vom 17. April 2026 bis einschließlich 29. Mai 2026 (Veröffentlichungsfrist)

 

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, Standort Altenglan, Schulstraße 3-7, 66885 Altenglan, Fachbereich 3, Zimmer-Nr. A/OG-11, zu jedermanns Einsicht aus.

 

Die Einsichtnahme kann zu den allgemeinen Dienstzeiten von 
montags bis dienstags        von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs                             von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags                         von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags                                  von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr erfolgen.

Das Planungsbüro „WSW & Partner GmbH“ aus Kaiserslautern wurde mit der Durchführung dieses Verfahrens beauftragt.

Stellungnahmen zur Planung können während der o. a. Auslegungszeit schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, Standort Altenglan (Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), per E-Mail (jkasper@wsw-partner.de) oder per Post (Postanschrift: WSW & Partner GmbH, Frau Kasper, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern), erklärt werden.

Weiterhin können die folgenden Unterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist im Internet unter der Rubrik "Aktuelles - Planauslagen" (https://www.vgka.de/aktuelles/planauslagen) eingesehen werden:

  • Planzeichnung (Entwurf – Stand 03/ 2026)
  • Begründung inklusive Umweltbericht (Stand 03/2026)
  • Landschaftsplan mit Erläuterungstext und Teilplänen (03/2026)

 

Neben den o.g. Unterlagen zum Bauleitplan werden folgende umweltbezogene Informationen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde bereitgestellt:

Art der vorliegenden umweltbezogenen Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB)
Neben dem Entwurf des Plans (Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan) einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

 

Anzahl und Art der vorhandenen Information

Urheber

Thematischer Bezug

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Fachgutachten/ fachliche Einschätzungen

  • WSW & Partner GmbH

 

  • Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung – Aussagen zu allen Schutzgütern
  • Landschaftsplan als gesondertes Fachgutachten zum FNP

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Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • Autobahn GmbH des Bundes
  • Hinweise zu Ausgleichsflächen, Anbau-/ Zustimmungsfragen im Autobahnbereich sowie zu erforderlichem Lärmschutz (DIN 4109)
  • Deutsche Bahn AG / Eisenbahn-Bundesamt
  • Hinweise zu Emissionen/Immissionen aus Verkehr (insb. Bahn) sowie zu aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen
  • Westnetz GmbH, Pfalzwerke Netz, CREOS Deutschland GmbH, Pfalzgas GmbH, Pledoc GmbH, Deutsche Telekom Technik GmbH, Inexio
  • Hinweise zu Trassenverläufen, Leitungsschutz, Schutzabständen und Zugänglichkeit (Strom-, Gas- und Telekommunikationsinfrastruktur)
  • Forstamt Kusel; · Bundesforstbetrieb Rhein-Mosel (BImA)
  • Wald-/ Forstbelange (u.a. Waldrandabstände, Waldumwandlung, Ersatz-/ Ausgleichsmaßnahmen)
  • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
  • Boden, Baugrund und Rohstoffsicherung (u.a. Bergbau/Altbergbau, Rutschungs- und Wasserempfindlichkeit, mineralische Rohstoffe)
  • Empfehlung Baugrundgutachten inkl. Prüfung der Hangstabilität; von Versickerungsanlagen wird abgeraten
  • Hinweis auf Beachtung einschlägiger Normen (u. a. DIN 1054, DIN 4020, DIN EN 1997-1/-2; bei Bodenarbeiten DIN 19731 und DIN 18915)
  • Hinweis auf LABO-Arbeitshilfe zu Bodenschutz bei Standortauswahl, Bau, Betrieb und Rückbau von FFPV/Solarthermie
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Abt. Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
  • Wasserwirtschaft (u.a. Oberflächenentwässerung, Abwasserbeseitigung, Überschwemmungsgebiete, Außengebietsabflüsse/Starkregen, Gewässerschutz)
  • Vorsorgender Bodenschutz und Altlasten (Bodenschutzkataster, Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, Bodenfunktionsbewertung; bodenschutzfachliche Anforderungen bei FFPV)
  • Kreisverwaltung Kusel / Untere Naturschutzbehörde (UNB)
  • Natur- und Artenschutz inkl. Eingriffs-/ Ausgleichsregelung, Kompensation und Schutzgebiete
  • Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz Saarland
  • Umweltfachliche Hinweise (u. a. zu Schutzgütern/ Restriktionen und möglichen Betroffenheiten)
  • Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR); Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz – Dienststelle Kaiserslautern
  • Landwirtschaftliche Belange/ Agrarstruktur (Flächenverbrauch, hochwertige Böden/ Ackerzahlen, Ernährungssicherheit vs. Energieerzeugung)
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) / Untere Denkmalschutzbehörde
  • Kultur- und sonstige Sachgüter (Archäologie/ erdgeschichtliche Grabungsschutzgebiete, Denkmalschutz)
  • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – u.a. Wasserwerk Pfeffelbach
  • Hinweise zum Schutz von Wassergewinnungsanlagen/ Einrichtungen und zu daraus folgenden Restriktionen/ Schutzabständen (soweit betroffen)
  • Kreisverwaltung Kusel – Untere Wasserbehörde
  • Schutzgut Wasser (u. a. Gewässerschutz, Gewässerrandstreifen/Schutzstreifen, wasserrechtliche Erfordernisse/Verfahren)
  • Stadtwerke Kusel GmbH (u. a. Betriebsführung Wasserwerk Pfeffelbach)
  • Trinkwasserversorgung/ Trinkwasserschutz (u. a. Trinkwasserverordnung, Leitungsbestand, hydraulische/ brandschutzrelevante Aspekte der Erschließung)
  • Planungsgemeinschaft Westpfalz
  • Übergeordnete Planung/Raumordnung (u. a. Regionalplanung, Windenergie-/ Klima- und Energiebezug)

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Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit

  • Einwender 6
  • Naturschutz/Biotopkartierung: Zweifel an Biotoptyp-Ausweisung (ED1 „Magerwiese“) im Plangebiet; Hinweis auf abweichende tatsächliche Nutzung.
  • Einwender 12
  • Immissionsschutz (Lärm/ Verkehr): Hinweis auf zu erwartende Mehrbelastungen durch Verkehr und Lärm infolge geplanter Gemeinbedarfsnutzung.
  • Einwender 7, 8, 9, 10, 11, 13
  • Klimaschutz/ Erneuerbare Energien: Befürwortung/ Begründung der Ausweisung von FFPV-Flächen als Beitrag zur Energiewende.
  • Boden-/ Flächenschutz & Landwirtschaft: Hinweis auf Abwägung landwirtschaftlicher Belange bzw. Bodengüte/ Flächenrestriktionen im Kontext FFPV.
  • Einwender 15
  • Klimaschutz/ Erneuerbare Energien (FFPV & Wind): Stellungnahme zur Ausweisung von FFPV (und Wind) unter Klimaschutz-/ Versorgungsaspekten.

 

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt), Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Mensch/ Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter inkl. ihrer Wechselwirkungen geprüft.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Eine nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannte Vereinigung ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Kusel, 30.03.2026


Gez. Christoph Schneider
(Bürgermeister)

 

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