Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040
der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan
Hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040 der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan öffentlich ausgelegt.
Gegenstand der Planung ist die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit diversen Neuausweisungen, Änderungen und Rücknahmen. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemarkungsgebiet der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan, die genaue Lage der Flächen ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.

Im Vollzug dieser Vorschrift liegt der Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Zeit
vom 17. April 2026 bis einschließlich 29. Mai 2026 (Veröffentlichungsfrist)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, Standort Altenglan, Schulstraße 3-7, 66885 Altenglan, Fachbereich 3, Zimmer-Nr. A/OG-11, zu jedermanns Einsicht aus.
Die Einsichtnahme kann zu den allgemeinen Dienstzeiten von
montags bis dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr erfolgen.
Das Planungsbüro „WSW & Partner GmbH“ aus Kaiserslautern wurde mit der Durchführung dieses Verfahrens beauftragt.
Stellungnahmen zur Planung können während der o. a. Auslegungszeit schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, Standort Altenglan (Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), per E-Mail (jkasper@wsw-partner.de) oder per Post (Postanschrift: WSW & Partner GmbH, Frau Kasper, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern), erklärt werden.
Weiterhin können die folgenden Unterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist im Internet unter der Rubrik "Aktuelles - Planauslagen" (https://www.vgka.de/aktuelles/planauslagen) eingesehen werden:
- Planzeichnung (Entwurf – Stand 03/ 2026)
- Begründung inklusive Umweltbericht (Stand 03/2026)
- Landschaftsplan mit Erläuterungstext und Teilplänen (03/2026)
Neben den o.g. Unterlagen zum Bauleitplan werden folgende umweltbezogene Informationen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde bereitgestellt:
Art der vorliegenden umweltbezogenen Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB)
Neben dem Entwurf des Plans (Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan) einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Anzahl und Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug | |
2 | Fachgutachten/ fachliche Einschätzungen |
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27 | Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
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9 | Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit |
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Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt), Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Mensch/ Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter inkl. ihrer Wechselwirkungen geprüft.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Eine nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannte Vereinigung ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Kusel, 30.03.2026
Gez. Christoph Schneider
(Bürgermeister)