Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung wird öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme durch die Einwohner öffentlich ausliegt.
Die Einsichtnahme kann grundsätzlich während der allgemeinen Öffnungszeiten (Kernzeiten)
in Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan am Verwaltungsstandort Altenglan,
Schulstraße 3-7, 66885 Altenglan, Zimmer A-EG 08, erfolgen.
Außerdem finden sie den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen auf unserer Homepage www.vgka.de.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.
Kusel, den 27.02.2026
gez. Christoph Schneider
Bürgermeister