Landtagswahl 2026

Landtagswahl 2026

Im Jahr 2026 finden in Rheinland-Pfalz mehrere Wahlen statt, darunter die Landtagswahl am 22. März 2026.

Hier finden Sie alle Informationen zur Eintragung ins Wählerverzeichnis, die Bekanntmachungen zur Wahl und die Wahlergebnisse.


Informationen

Wohnsitzwechsel und Eintragung in das Wählerverzeichnis

Wenn Sie sich kurz vor einer Wahl an-, ab- oder ummelden, kann es erforderlich sein, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen, damit Sie Ihr Wahlrecht ausüben können.

Wir möchten Sie hier informieren,

  • in welchen Fällen eine Antragstellung erforderlich ist und
  • wie der Antrag einzureichen ist.

In welchen Fällen ist ein Antrag erforderlich?

Grundsätzlich werden Wahlberechtigte von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Bei Wohnsitzänderungen in einem bestimmten Zeitraum vor der Wahl sieht das Wahlrecht jedoch vor, dass eine Eintragung nur auf Antrag erfolgen kann.

Dies dient der Rechtssicherheit und stellt sicher, dass jede wahlberechtigte Person nur einmal und im richtigen Wahlgebiet wählt.


Wer sollte diese Informationen besonders beachten?

Diese Hinweise sind insbesondere relevant für Personen, die

  • sich nach dem Stichtag 08.02.2026 an-, ab- oder ummelden,
  • aus einer anderen Gemeinde zuziehen,
  • erstmals eine Wohnung anmelden,
  • innerhalb einer Gemeinde umziehen (z. B. in einen anderen Stimmbezirk),
  • mehrere Wohnungen haben und ihre Hauptwohnung verlegen.

Im Zweifel empfehlen wir, den Antrag vorsorglich zu stellen.


Form der Antragstellung (wichtiger Hinweis)

Der Antrag steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

  • Der Antrag ist auszudrucken
  • persönlich und handschriftlich zu unterschreiben
  • und rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen (per Post oder persönliche Abgabe) 

VGV Kusel-Altenglan
-Wahlamt-
Marktplatz 1
66869 Kusel

Eine rein digitale Antragstellung ist entsprechend der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen derzeit nicht möglich, da eine eigenhändige Unterschrift weiterhin vorgeschrieben ist.


Was passiert, wenn kein Antrag gestellt wird?

Wird in antragspflichtigen Fällen kein Antrag gestellt, verbleibt die Eintragung ggf. im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde.
Das Wahlrecht kann dann nur dort oder ggf. per Briefwahl ausgeübt werden.

Layout 8

Aktuell liegen noch keine Wahlergebnisse vor.

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