Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Welchweiler hat am 25.02.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung der Bebauungspläne „Krummenacker Höhe“ und „Krummenacker Höhe, 1. Planänderung“ in Welchweiler beschlossen. Dazu ist die Erstellung einer Aufhebungssatzung erforderlich. Diese erhält die Bezeichnung „Satzung über die Aufhebung der Bebauungspläne „Krummenacker Höhe“ und „Krummenacker Höhe, 1.Änderung“.
Anlass der Aufhebung ist, dass die ursprüngliche Zielsetzung der Bebauungspläne – die Steuerung und Ordnung der Ansiedlung von Windenergieanlagen –durch die Errichtung der drei geplanten Anlagen vollständig umgesetzt wurde.
Seither haben sich jedoch die technischen Rahmenbedingungen im Bereich der Windenergienutzung erheblich verändert: Moderne Windenergieanlagen sind deutlich höher, verfügen über eine wesentlich höhere Leistungsfähigkeit und erfordern aufgrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen heute eine zulässige Gesamthöhe von mindestens 220 Metern. Auch die erforderlichen Abstände zwischen den Anlagen haben sich vergrößert.
Vor diesem Hintergrund erweisen sich die im bestehenden Bebauungsplan festgesetzte Höhenbegrenzung von maximal 100 Metern sowie die Beschränkung auf drei Anlagenstandorte als nicht mehr zukunftsfähig. Sie stehen einer Erneuerung und weiteren Entwicklung des Windstandorts in der Gemarkung Welchweiler im Wege.
Da der Bebauungsplan keine sinnvollen Festsetzungen mehr trifft und somit seine städtebauliche Steuerungsfunktion verloren hat, ist seine Aufhebung sinnhaft. Mit der Aufhebung wird das betroffene Plangebiet in den unbeplanten Außenbereich überführt.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit künftiger Vorhaben – insbesondere neuer Windenergieanlagen – richtet sich dann nach § 35 BauGB. Die vorhandenen Anlagen einschließlich der festgelegten Ausgleichsflächen unterliegen dem Bestandsschutz.
Die Aufhebungssatzung beschränkt sich insgesamt auf die Flurstücke 2143, 2145, 2146, 2147, 2150, 2151, 2152, 2153 und 2154.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeit wird deshalb gebeten, sich innerhalb des Zeitraums vom
26.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026 (Veröffentlichungsfrist)
zu dem o.g. Planentwurf zur Aufhebungssatzung mit Begründung und Umweltbericht zu äußern.
Neben den o.g. Unterlagen zur Aufhebungssatzung werden folgende umweltbezogene Informationen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde bereitgestellt:
Art der vorliegenden umweltbezogenen Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB)
Neben dem Entwurf des Plans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Anzahl und Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug | |
1 | Fachgutachten/ fachliche Einschätzungen | WSW & Partner GmbH
| Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung – Aussagen zu allen Schutzgütern |
4 | Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz | Boden, Baugrund, Rohstoffsicherung, Geologiedatengesetz, Altbergbau |
Generaldirektion Kulturelles Erbe | Im Boden verborgene Kulturdenkmale Mögliche Fundstellen | ||
Forstamt Kusel | Wald-/ Forstbelange (u.a. Waldflächen, Rodung/Aufforstung, waldrechtliche Genehmigung) | ||
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Abt. Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz | Vorsorgender Bodenschutz (Bodenschutz, Umweltbericht, Bodenfunktion, Massenbewegungen, Flächeninanspruchnahme)) | ||
Planungsgemeinschaft Westpfalz | Übergeordnete Planung/ Raumordnung (Natur-/ Artenschutz-/ Wasserschutz-Kriterien, Ausgleich/Ersatz, Klimaschutz/ Energiewende) | ||
0 | Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit |
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Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt), Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Mensch/ Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter inkl. ihrer Wechselwirkungen geprüft.
Der Fachbereich III Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan hält den Planentwurf im Gebäude Schulstraße 3 - 7, 66885 Altenglan, Zimmer A/OG-11, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit und gibt über den Inhalt Auskunft.
Die Unterlagen zu diesem Verfahren können im genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan unter https://www.vgka.de/de/aktuelles/planauslagen abgerufen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Planungsbüro WSW & Partner GmbH, Kaiserslautern mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist.
Stellungnahmen zur Planung können schriftlich an
WSW & Partner GmbH
Frau Kasper
Hertelsbrunnenring 20
67657 Kaiserslautern
oder per E-Mail an jkasper@wsw-partner.de gerichtet werden.
Nicht fristgerecht, d.h. nach dem 26.06.2026 abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden.
Welchweiler, 12. Mai 2026
gez. Michael Emrich, Ortsbürgermeister