Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.08.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Waldstiftung“ beschlossen. Gemäß §2 Abs. 1 BauGB wir hiermit der Aufstellungsbeschluss bekanntgemacht.
In gleicher Sitzung wurde der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, angenommen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Anlass und Ziel der Planung
Anlass der Planung ist die beabsichtigte Entwicklung eines naturpädagogisch und kulturell ausgerichteten Projektstandortes durch die Waldland-Stiftung. Vorgesehen ist die Entwicklung eines generationsübergreifenden Bildungs- und Erlebnisortes, an dem insbesondere traditionelle handwerkliche Fähigkeiten, ökologisches Bewusstsein, nachhaltige Landpflege sowie gemeinschaftliches Lernen in naturnaher Umgebung vermittelt werden sollen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 1,14 ha und liegt westlich des Ortsteils Patersbach. Es umfasst die Flurstücke 367 und 368, Flur 0, Gemarkung Patersbach. Der räumliche Geltungsbereich besteht überwiegend aus einer bewaldeten, bislang nicht baulich entwickelten Fläche mit randlichen Offenlandbereichen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der beigefügten Planzeichnung.

Der Vorentwurf sieht für den eigentlichen Projektstandort die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Naturpädagogischer Bildungs- und Erlebnisort“ vor. Der vorhandene Waldbestand soll als Waldfläche mit der Zweckbestimmung „Erholungswald“ festgesetzt werden. Durch die planungsrechtlichen Festsetzungen soll eine behutsame, dem offenen und landschaftlich geprägten Charakter des Standortes entsprechende Entwicklung ermöglicht werden.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt; die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung dokumentiert.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans „Waldstiftung“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, in der Zeit
vom 19. Oktober 2026 bis einschließlich 18. November 2026
bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan
Standort Altenglan
Schulstraße 3–7
66885 Altenglan
Fachbereich 3, Zimmer-Nr. A/OG-11
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Einsichtnahme ist zu den allgemeinen Dienstzeiten möglich.
Die Planunterlagen können während des genannten Zeitraums zusätzlich im Internet unter der Rubrik „Aktuelles – Planauslagen“ unter www.vgka.de/de/aktuelles/planauslagen/ eingesehen werden.
Während des Beteiligungszeitraums besteht Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und Stellungnahmen abzugeben.
Stellungnahmen können an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro gerichtet werden:
WSW & Partner GmbH
z. Hd. Frau Kasper
Hertelsbrunnenring 20
67657 Kaiserslautern
E-Mail: jkasper@wsw-partner.de
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingehenden Stellungnahmen werden im weiteren Planverfahren geprüft und bei der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs berücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Altenglan, 07.10.2026
gez.: Draudt-Awe
Ortsbürgermeisterin