!!! Wichtiger Hinweis dazu: !!!
Sie können nicht einfach am Wahlsonntag als „Ausgleich“ für nicht erhaltene Briefwahlunterlagen dann an der Wahlurne „normal“ wählen gehen.
Für Wahlberechtigte die Briefwahl beantragt haben ist dadurch ein Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis vorhanden und man kann dann „nur“ noch im Rahmen der Briefwahl seine Stimme abgeben.
!!! Letzte Möglichkeit: !!!
Wenn man das Nichterhalten der Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung (Marktplatz 1, 66869 Kusel) glaubhaft versichert, kann man bis Samstags vor der Wahl (hier: 14.06.2025) um 12 Uhr neue Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan (persönlich oder per Vollmacht) erhalten und die „alten“ Briefwahlunterlagen werden dann für ungültig erklärt.
Alle Briefwahlunterlagen müssen im zuständigen Wahllokal bis Sonntag, 15.06.2025 um 18.00 Uhr eingegangen sein.
Eine Abgabe im Wahlamt der Verbandsgemeinde (bzw. in den Briefkästen der Rathäuser) ist grundsätzlich möglich allerdings nur bis zu einem früheren Zeitpunkt (ca. 16 Uhr), da wir die Unterlagen auch noch in die Wahllokale verteilen müssen.