Gremien

gremien der verbandsgemeinde kusel-altenglan


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Der Verbandsgemeinderat

Der Verbandsgemeinderat wird alle 5 Jahre - zuletzt 2017 -  von den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes in allgemeinen, freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlen gewählt.

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates sind ehrenamtlich tätig.

Der Verbandsgemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde.

Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und beschließt über die Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen hat.

Folgende wesentliche Aufgaben kommen dem Verbandsgemeinderat nach der Gemeindeordnung unmittelbar zu:

  • Satzungen,
  • der Haushaltsplan mit allen Anlagen,
  • der Jahresabschluss sowie die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten,
  • die Übernahme freiwilliger Aufgaben,
  • die Verleihung des Ehrenbürgerrechts,
  • die mittelfristigen und langfristigen Planungen der Gemeinde,
  • die Sätze und Tarife für öffentliche Abgaben oder für privatrechtliche Entgelte sowie die allgemeinen Tarife der Versorgungs- und Verkehrsbetriebe,
  • die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen,
  • die Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Gemeinde, die Veräußerung und die Verpachtung von Eigenbetrieben oder Teilen von Eigenbetrieben,
  • die Errichtung, die Erweiterung, die Übernahme und die Aufhebung öffentlicher Einrichtungen und wirtschaftlicher Unternehmen sowie die Beteiligung an diesen,
  • die Umwandlung der Rechtsform von Eigenbetrieben, von rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts oder von wirtschaftlichen Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist


Die Ausschüsse

Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt durch den Verbandsgemeinderat nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Die Mitglieder der Ausschüsse sind ehrenamtlich tätig.

In der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan gibt es aktuell 18 Ausschüsse, darunter zählen u.a. der  Hauptausschuss, Werkausschuss und der Wirtschafts- und Tourismusausschuss.