Wiederkehrende Beiträge

wiederkehrende Beiträge

Flächendeckende Einführung von

wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen


Am 29.04.2020 hat der Landtag Rheinland-Pfalz die grundsätzlich flächendeckende Einführung der wiederkehrenden Straßenausbau-beiträge bis spätestens zum 01.01.2024 beschlossen.

Das aus diesem Anlass geänderte Kommunalabgabengesetz ist am 09.05.2020 in Kraft getreten.

Seit den 1990er Jahren haben 6 Ortsgemeinden im Verbandsgemeindebereich bereits wiederkehrende Ausbaubeiträge eingeführt.

Aufgrund der neuen Rechtslage sind auch die übrigen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan angehalten, das System umzustellen.

Aus diesem Anlass wird mit der Umstellung der Ausbaubeitragssatzungen der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan begonnen.

Dies bringt einen enormen Verwaltungsaufwand innerhalb einer kurzen Übergangsfrist mit sich.

Hierzu hat die Landesregierung einen Landeszuschuss als Ausgleichszahlung für den erhöhten Verwaltungsaufwand in Höhe von 5,00 EUR je Einwohner bei Systemumstellung innerhalb der gesetzlich verankerten Frist zugesagt.

Insbesondere der sehr schnellen und mit wenig Vorlauf vollzogenen Gesetzesänderung geschuldet, wird die Umstellung nicht in allen Gemeinden sofort möglich sein, aufgrund noch laufender bzw. nicht abrechenbarer Maßnahmen im Rahmen der Einmalbeiträge. Teilweise wird auch eine schrittweise Einführung erforderlich sein. Ein Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen in einer Ortsgemeinde ist möglich, sofern abgrenzbare Gebietsteile vorliegen.

 

Im Folgenden werden die wichtigsten Grundzüge des Ausbaubeitragsrechts zusammengefasst dargestellt.

Bei Fragen hierzu können Sie sich jederzeit gerne an die Sachbearbeiterinnen wenden:

 

Frau Maike Pawlowski, Tel.: 06381/6080-312, E-Mail: maike.pawlowski@vgka.de

oder

Frau Kristin Frisch, Tel.: 06381/6080-321, E-Mail: kristin.frisch@vgka.de

oder

Frau Anna-Lena Bischoff, Tel.: 06381/6080-313, E-Mail: anna-lena.bischoff@vgka.de

oder  unter

Beitraege@vgka.de

 

Über den Stand der Umstellung auf wiederkehrende Ausbaubeiträge in der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan wird an dieser Stelle informiert.

Satzungsaktualisierungen wg. Gesetzesänderung in Ortsgemeinden mit WkB:
OrtsgemeindeDatum Satzungsbeschluss
Dennweiler-Frohnbach01.06.2021
Körborn04.08.2021
Haschbach15.02.2022
Reichweiler
24.02.2022
Oberalben
22.03.2022


Satzungsumstellung von Einmalbeiträgen auf wiederkehrende Beiträge:
OrtsgemeindeDatum Satzungsbeschluss
Albessen16.02.2022
Erdesbach

23.02.2022

Herchweiler
08.03.2022
Etschberg
15.03.2022
Niederalben
15.03.2022
Elzweiler
17.03.2022
Föckelberg
24.03.2022
Thallichtenberg
28.04.2022
Rathsweiler
19.05.2022
Bedesbach
23.05.2022
Altenglan
18.07.2022
Niederstaufenbach
21.07.2022
Schellweiler
02.08.2022
Neunkirchen am Potzberg
05.08.2022
Pfeffelbach
31.08.2022
Oberstaufenbach
21.09.2022
Rutsweiler am Glan
22.09.2022
Welchweiler
29.09.2022
Ehweiler
29.09.2022
Bosenbach
20.12.2022
Ulmet
23.05.2023
Theisbergstegen
25.07.2023
Ruthweiler
23.11.2023
Kusel
20.12.2023
Rammelsbach
20.02.2024
Selchenbach
12.03.2024
Horschbach
21.03.2024

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