Der Stadtrat von Kusel hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zur „Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans Bledesberg“ vom 21.04.2023 aufzuheben. Das Planaufstellungsverfahren zur „Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans Bledesberg“ soll nicht weiter fortgeführt werden.
Der ursprünglich vorgesehene Geltungsbereich der „Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans Bledesberg“ erstreckt sich über eine Vielzahl von Parzellen im Bereich der Flurbezeichungen „Kreizbäumchengewanne“, „Am Lanzenberg, I. Gewann“, „Krähweiler“, „Am Schenkelrech“, „Haderer Dell“, „In den Gallenstücken“, „In der Dellgewanne“, „Aufm Haderer am Schopp“, „In der Haderer Gewanne“, „Auf der Platt“, „Auf dem Buchgraben“, „Auf Ruthes“ und „Obig der Erntlücke“.

Diese Aufhebung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 2 Absatz 1 BauGB).
Kusel, den 02.10.2025
gez.: Martin Heß
Stadtbürgermeister Kusel