Öffentliche Bekanntmachung


Der Ortsgemeinderat von Ehweiler hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2022 beschlossen, den Bebauungsplan "Gewerbepark Schellweiler-Ehweiler“ (Teilplan Ehweiler) aufzustellen.

Diese Notwendigkeit ist gegeben, da die Ortsgemeinde Ehweiler in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und der Ortsgemeinde Schellweiler beabsichtigt, neue Gewerbeflächen zu schaffen. Das künftige Baugebiet soll auch für Betriebe mit größerem Flächenbedarf geeignet sein. Betroffen von der Gesamtplanung sind Flächen auf den Gemarkungen Schellweiler und Ehweiler. Der künftige Bebauungsplan „Gewerbepark Schellweiler-Ehweiler, Teilplan Ehweiler“ regelt den auf der Gemarkung Ehweiler gelegenen Teil der Planung.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen zukunftsorientierte und klimaneutrale Bauweisen gefördert werden. Auf Nachhaltigkeit soll besonderer Wert gelegt werden.

Der Gemeinderat Ehweiler hat den Entwurf des Bebauungsplanes inkl. Kenntnisnahme von Begründung und Umweltbericht am 05.11.2025 einstimmig angenommen. 

Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Gewerbepark Schellweiler-Ehweiler, Teilplan Ehweiler“ umfasst die Grundstücke Fl.-St.-Nr.: 371, 370, 369, 366 (Weg), 368, 367, 388 (B 420, teilweise), 389 (B 420, teilweise), 390 (B420), 364 (Albessbach, teilweise), 340 (teilweise), 327 (Weg, teilweise), 391 (B420, teilweise), 365 (teilweise), 364 (Albessbach, teilweise), 352, 353, 354, 355, 356, 356/1, 357, 358, 346 (Weg, teilweise) und ist in der beigefügten Planskizze mit einer dicken gestrichelten Linie gekennzeichnet.

Zusätzlich sind noch folgende externe Ausgleichsflächen Teil des Bebauungsplanes: Fl.Nr.: 502, 503.

 

Rechtsgrundlage dieses Planungsvorhabens ist § 1 Abs. 3 BauGB, wonach die Gemeinden Bauleit-pläne aufzustellen haben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

  • Umweltbericht mit
  • Abarbeitung der Eingriffsregelung
  • Gesamtbilanzierung gemäß Eingriffsregelung
  • Konflikt- und Maßnahmenplan
  • Pflanzliste
  • Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB und deren Beachtung in der vorliegenden Planung
  • Fachbeitrag Artenschutz
  • Baugrunderkundung und geotechnische Stellungnahme, Beurteilung der allgemeinen Bebaubarkeit, Hangstandsicherheit und Versickerungsfähigkeit (Peschla + Rochmes GmbH, Dezember 2022)
  • Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schellweiler-Eh-weiler“ (FIRU GfI mbH, Oktober 2025)
  • Entwässerungsplanung (Obermeyer, März 2023)

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Öffentlichkeit wird deshalb gebeten, sich innerhalb des Zeitraum vom

 

06.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026 (Veröffentlichungsfrist)

 

zu dem o.g. Planentwurf mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht zu äußern.

Der Fachbereich III Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan hält den Planentwurf im Gebäude Schulstraße 3 - 7, 66885 Altenglan, Zimmer A/OG-11, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit und gibt über den Inhalt Auskunft.

Die Unterlagen zu diesem Verfahren können im genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan unter „https://www.vgka.de/aktuelles/planauslagen/“ abgerufen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, Kaiserslautern) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Stellungnahmen zur Planung können schriftlich an

Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH

Albert-Schweitzer-Straße 84

67655 Kaiserslautern

oder per E-Mail an hartmut.jopp@lindschulte.com gerichtet werden.

 

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme bei uns eingegangen sein, gehen wir davon aus, dass gegen die beabsichtigte Planung keine Bedenken bestehen.

Nicht fristgerecht, d.h. nach dem 16.01.2026 abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden.

Ehweiler, den 20.11.2025

gez. Leroy Posch                            

Ortsbürgermeister



Hinweis gemäß § 27 a VwVfG

Die o.a. öffentliche Bekanntmachung ist im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse

                        https://www.vgka.de/aktuelles/planauslagen/

abrufbar.

Dies gilt auch für die auszulegenden Unterlagen in dem o.a. Verwaltungsverfahren.

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