Der Ortsgemeinderat von Schellweiler hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2022 beschlossen, den Bebauungsplan "Gewerbepark Schellweiler-Ehweiler“ (Teilplan Schellweiler) aufzustellen.
Diese Notwendigkeit ist gegeben, da die Ortsgemeinde Schellweiler in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und der Ortsgemeinde Ehweiler beabsichtigt, neue Gewerbe- und Industrieflächen zu schaffen. Das künftige Baugebiet soll auch für Betriebe mit größerem Flächenbedarf geeignet sein. Betroffen von der Gesamtplanung sind Flächen auf den Gemarkungen Schellweiler und Ehweiler. Der künftige Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schellweiler-Ehweiler, Teilplan Schellweiler“ regelt den auf der Gemarkung Schellweiler gelegenen Teil der Planung.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen zukunftsorientierte und klimaneutrale Bauweisen gefördert werden. Auf Nachhaltigkeit soll besonderer Wert gelegt werden.
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schellweiler-Ehweiler“ Gemeinde Schellweiler“ umfasst die Grundstücke Fl.-St.-Nr. 460, 461, 462, 463, 464, 465, 466, 467, 468, 469, 470, 454 (Weg, teilweise), 456 (Weg, teilweise), 471 (Weg), 472, 473, 474, 475, 476, 477, 478/1, 478/2, 479, 481 (Weg), 482, 483, 484, 485, 486, 480 (Weg) und 488 und ist in der beigefügten Planskizze mit einer dicken gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Zusätzlich sind noch folgende externe Ausgleichsflächen Teil des Bebauungsplanes: Fl.Nr.: 510, 528, 529, 530, 531, 525, 526, 534, 537, 550 und 591.

Rechtsgrundlage dieses Planungsvorhabens ist § 1 Abs. 3 BauGB, wonach die Gemeinden Bauleit-pläne aufzustellen haben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
- Umweltbericht mit
- Abarbeitung der Eingriffsregelung
- Gesamtbilanzierung gemäß Eingriffsregelung
- Konflikt- und Maßnahmenplan
- Pflanzliste
- Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB und deren Beachtung in der vorliegenden Planung
- Fachbeitrag Artenschutz
- Baugrunderkundung und geotechnische Stellungnahme, Beurteilung der allgemeinen Bebaubarkeit, Hangstandsicherheit und Versickerungsfähigkeit (Peschla + Rochmes GmbH, Dezember 2022)
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schellweiler-Eh-weiler“ (FIRU GfI mbH, Oktober 2025
- Entwässerungsplanung (Obermeyer, März 2023)
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
06.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026 (Veröffentlichungsfrist)
zu dem o.g. Planentwurf mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht zu äußern.
Der Fachbereich III Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan hält den Planentwurf im Gebäude Schulstraße 3 - 7, 66885 Altenglan, Zimmer A/OG-11, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit und gibt über den Inhalt Auskunft.
Die Unterlagen zu diesem Verfahren können im genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan unter „https://www.vgka.de/aktuelles/planauslagen/“ abgerufen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, Kaiserslautern) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Stellungnahmen zur Planung können schriftlich an
Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH
Albert-Schweitzer-Straße 84
67655 Kaiserslautern
oder per E-Mail an hartmut.jopp@lindschulte.com gerichtet werden.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme bei uns eingegangen sein, gehen wir davon aus, dass gegen die beabsichtigte Planung keine Bedenken bestehen.
Nicht fristgerecht, d.h. nach dem 16.01.2026 abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über eingegangenen Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden.
Schellweiler, den 20.11.2025
gez. Matthias Doll
Ortsbürgermeister
Hinweis gemäß § 27 a VwVfG
Die o.a. öffentliche Bekanntmachung ist im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
https://www.vgka.de/aktuelles/planauslagen/
abrufbar.
Dies gilt auch für die auszulegenden Unterlagen in dem o.a. Verwaltungsverfahren