Der Ortsgemeinderat von Schellweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7. November 2024 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan "In der Höll, Änderung III" zu ändern.
Rechtsgrundlage dieses Planungsvorhabens ist § 1 Abs. 3 BauGB, wonach die Gemeinden Bauleit-pläne aufzustellen haben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Gemeinde Schellweiler hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro ISA mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.
Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsplanes stimmt mit dem Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes "In der Höll" sowie den Bebauungsplänen "In der Höll, Änderung I", "In der Höll, Änderung II" und "In der Höll, Änderung III“ überein. Er umfasst die Flurstücke 140, 556/4, 5565/5, 556/6, 556/7, 556/8, 556/9, 556/10, 556/11, 556/12, 556/13, 556/14, 556/15, 556/16, 556/17, 556/18, 556/19, 556/20, 556/21, 556/22, 556/23, 556/24, 556/25, 556/27, 556/28, 556/29, 556/30, 556/31, 556/32, 557/3 sowie Teile der Flurstücke 541/2 und 578 der Gemarkung Schellweiler.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB wird i.V.m. dem Plansicherstellungsgesetz hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans "In der Höll, Änderung IV", bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung
06.10.2025 bis einschließlich 07.11.2025 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan unter folgendem Link
https://www.vgka.de/aktuelles/planauslagen/
veröffentlicht und zusätzlich zur Einsichtnahme bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Schulstraße 3-7 in 66895 Altenglan, Zimmer A/OG-11, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr, Montag bis Dienstag von 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt wird.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Veröffentlichungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichten. Ihr wird zudem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Die Gemeinde Schellweiler hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro ISA aus 67716 Heltersberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.
Stellungnahmen zur Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist an das Planungsbüro
ISA Ingenieure für Städtebau und Architektur
Hauptstraße 44
67716 Heltersberg
oder per E-Mail an s.maske@isa-heltersberg.de gerichtet werden.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Schellweiler, 24. September 2025
gez. Matthias Doll, Ortsbürgermeister