Der Entwurf der Haushaushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wurde den Mitgliedern des Ortsgemeinderates zugeleitet. Gemäß § 97 Abs. 1 GemO liegt dieser Entwurf bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme durch die Einwohner öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der
Verbandgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan am Standort Altenglan,
Schulstraße 3-7 in 66885 Altenglan, Zimmer A-EG 09, erfolgen.
Außerdem finden sie den Entwurf des Haushalts auf unserer Homepage www.vgka.de
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen, können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.
Blaubach, den 22.05.2025
Daniel Becker
Ortsbürgermeister