Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung wird öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme durch die Einwohner öffentlich ausliegt.
Die Einsichtnahme kann grundsätzlich während der allgemeinen Öffnungszeiten (Kernzeiten)
in Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan am Verwaltungsstandort Altenglan,
Schulstraße 3-7, 66885 Altenglan, Zimmer A-EG 08, erfolgen.
Außerdem finden sie den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen auf unserer Homepage unter www.vgka.de unter "Entwurf Haushaltspläne.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.
Kusel, den 15.05.2025
gez. Dr. Stefan Spitzer
Bürgermeister