Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen in der Ortsgemeinde Konken hier: Verschonungsfristen
Nach § 13 der Ausbaubeitragssatzung für wiederkehrende Beiträge vom 02.10.2025 ergeben sich folgende Verschonungsfristen:
Hauptstraße: bis 31.12.2029
Schulstraße: bis 31.12.2028
Albesser Straße: bis 31.12.2035
Selchenbacher Straße: bis 31.12.2032
Kirchenstraße: bis 31.12.2041
Friedhofstraße
(von Albesser Straße bis Sonnenweg): bis 31.12.2041
Friedhofstraße
(von Hauptstraße bis Albesser Straße): bis 31.12.2044
Allgemeine Informationen über wiederkehrende Beiträge entnehmen Sie bitte der Onlineinformation unter folgendem Link: https://www.vgka.de/aktuelles/wiederkehrende- beitraege/
- Alle Angaben sind vorläufig und unverbindlich! -
Die oben aufgeführten Verschonungsfristen können in Einzelfällen abweichen!
Für Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen Frau Bischoff (Tel.: 06381- 6080-313) und Frau Pawlowski (Tel.: 06381-6080-312) jederzeit gerne zur Verfügung. Auch per E-Mail: beitraege@vgka.de.