Meldungen an die Tierseuchenkasse 2022


Ende Dezember 2021 versendet die Tierseuchenkasse (TSK) wieder Meldebögen an alle ihr bekannten Pferde-/Eselhalter*innen und erneut an Halter*innen von Bienen und Hummeln.

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und melden Sie die am 1.1.2022 (Stichtag) in ihrem Besitz befindlichen Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel oder Bienen- oder Hummelvölker mit dem Meldebogen an AgroData in Cottbus oder online im Internet!

Die Meldung dient der Beitragsveranlagung durch die Tierseuchenkasse.

Für 2021 ist nach langer Pause für Bienen und Hummeln die Melde- und Beitragspflicht wieder eingeführt worden. Auch im Jahr 2022 bleibt die Beitragspflicht bestehen.

Haben Sie als Pferdehalter*in oder Imker*in keinen Meldebogen erhalten? Dann sind Sie trotzdem meldepflichtig und müssen sich mit der Tierseuchenkasse direkt in Verbindung setzen.

Melden Sie Ihre Tiere nicht bis zum 15. Februar 2022, werden die für 2021 gemeldeten Tier- oder Völkerzahlen für die Beitragsberechnung übernommen. Sind diese nicht mehr aktuell, kann es Probleme geben. Die Tierseuchenkasse erbringt Leistungen nur für die Tierbesitzer*innen, die richtige Tierzahlen melden und Ihren vollen Beitrag bezahlen.

Jede Tierhaltung muss auch bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Das ersetzt aber nicht die Meldung zur Tierseuchenkasse.

In Rheinland-Pfalz ist jede(r) Pferdebesitzer*in oder –eigentümer*in und Imker*in melde- und beitragspflichtig. Pauschalmeldungen von Pferdepensionsställen für alle Einsteller*innen sind nicht rechtens.

Rinder müssen weiter online oder ggf. schriftlich über den Landeskontrollverband (LKV) ins Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) gemeldet werden.

Für die Meldungen von Schafen, Ziegen und Schweinen sind die Meldekarten des Landeskontrollverbandes (LKV) verschickt worden. Mit diesen Karten oder online werden Schweine, Schafe und Ziegen auch für die Tierseuchenkasse gemeldet.

 

Wir bitten alle beitragspflichtigen Tierhalter*innen, ihre E-Mail-Adresse im Online-Portal webTSK (www.tsk-rlp.de) einzutragen, falls noch nicht geschehen. Dann können Sie alle Mitteilungen nach Mail-Benachrichtigung durch die TSK im Internet abrufen. Die Tierseuchenkasse leistet damit, durch z.B. weniger Papierverbrauch, einen Beitrag zur Umwelt, bitte helfen Sie mit. Ihre Zugangsdaten für webTSK finden Sie auf dem Meldebogen.


 

 

Geflügel muss nicht an die Tierseuchenkasse gemeldet werden.

 

Die Tierseuchenkassenbeiträge 2022 haben sich gegenüber 2021 nicht verändert. Für Imker*innen wird wieder der Mindestbeitrag von pauschal 10,00 EUR pro Bestand erhoben.

Tierhalter haben nach EU- und Landesrecht wieder rückwirkend für 2021 eine Eigenbeteiligung an den für ihre Tierhaltung angefallenen Tierkörperbeseitigungskosten (TKB) zu zahlen. Diese erhöht sich leider wegen der Entgeltsteigerung für die TKB durch das Entsorgungsunternehmen SecAnim Südwest GmbH.

Beitragsrechnungen versendet die Tierseuchenkasse im April 2022.  

 

Vorher bitte keine Beitragszahlungen leisten!

 

Die Pferdehalter*innen möchten wir an dieser Stelle nochmals auf die Möglichkeit der anteiligen Kostenübernahme für die Impfung Ihrer gemeldeten Pferde gegen West-Nil-Fieber und gegen das Equine Herpesvirus hinweisen (10 € je Impfung). Impfstoffkostenzuschüsse müssen von den Tierärzt*innen beantragt werden, die die Impfungen durchgeführt haben. Sprechen Sie Ihre Tierärzt*innen darauf an. Eine Anleitung zur Beantragung dieser Leistung im WebPortal der TSK finden Sie auf unserer Internetseite unter www.tsk-rlp.de unter Service/Leistungen.

 

Dr. Heidrun Mengel

Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz  
Burgenlandstraße 7   55543 Bad Kreuznach

E-Mail: tsk@lwk-rlp.de          

Internet: www.tsk-rlp.de        

Telefon:  0671 793 812

 

Tierseuchenkassenbeiträge 2022

Pferde/ Esel

1,00 EUR pro Tier

Rinder

6,00 EUR pro Tier

Schafe über 9 Monate

0,70 EUR pro Tier

Ziegen über 9 Monate

2,50 EUR pro Tier

Schweine

10,00 EUR pro Bestand unabhängig von der Tierzahl

Bienen/ Hummeln

10,00 EUR pro Imkerei unabhängig von der Völkerzahl

Mindestbeitrag: 10,00 EUR pro Tierhaltung

 

Tierhaltereigenanteil an Tierkörperbeseitigungskosten pro Tier 2022

Pferd

30,00 EUR

 

Sau/ Eber

6,00 EUR

Fohlen

  8,00 EUR

 

Mastschwein

6,00 EUR

Kuh /Bulle über 2 Jahre

35,00 EUR

 

Mastferkel

2,00 EUR

Rind 1 bis 2 Jahre

25,00 EUR

 

Saugferkel o. Totgeburt

0,07 EUR

Rind 3 Monate bis 1 Jahr

13,00 EUR

 

Schaf / Ziege

3,00 EUR

Kalb bis 3 Monate

  5,00 EUR

 

Lamm (Schaf o. Ziege)

0,82 EUR

 

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