Wahl Ortsvorsteher/in Friedelhausen

Bekanntmachung des Tages der Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers des Ortsbezirkes Friedelhausen und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

Der Ortsvorsteher des Ortsbezirkes Friedelhausen, Herr Peter Emrich, hat sein Amt als Ortsvorsteher mit Wirkung zum 31. Mai 2020 niedergelegt. In Folge dessen muss gem. § 53 Abs. 5 i.V.m. § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Wahl einer neuen Ortsvorsteherin/ eines neuen Ortsvorstehers erfolgen.

 

I.

Am Sonntag, dem 06. September 2020, findet die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers des Ortsbezirkes Friedelhausen statt.

Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 20. September 2020, durchgeführt.

 

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers des Ortsbezirkes Friedelhausen auf.


 II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder/innen oder Vertreter/innen der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern, sowie Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 14. Juli 2020, bis 18 Uhr bei dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

 

III.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Ein Wahlvorschlag bedarf keiner Unterstützungsunterschriften.

 

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter,

Herr Martin Volles
Hauptstraße 19
66887 Bosenbach

oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung,

Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan,
Marktplatz 1
Zimmer K / OG – 18 (Wahlamt)
66869 Kusel

eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist

 am Montag, der 20. Juli 2020,18:00 Uhr.

 

V.

Vordrucke für einen Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan gegen Kostenerstattung erhältlich.

 

Bosenbach, den 22.06.2020
Gez. Martin Volles
(Ortsbürgermeister und Wahlleiter für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers)

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