Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung wird öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme durch die Einwohner öffentlich ausliegt.
Die Einsichtnahme kann grundsätzlich während der allgemeinen Öffnungszeiten (Kernzeiten) im Verwaltungsstandort Altenglan, Schulstr. 3-7, 66885 Altenglan erfolgen.
Außerdem finden sie den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen hier.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.
Kusel, den 16.04.2024
Dr. Stefan Spitzer
Bürgermeister