Herstellung eines Baumgrabfeldes in Herchweiler

Der Ortsgemeinderat hat  beschlossen die Friedhofsatzung zu ändern und Baum-Urnenreihengrabstätten zuzulassen.


Dazu wurden vier verschiedene Laubbäume erworben und gepflanzt.


Die geänderte Satzung wurde vom Gemeinderat beschlossen.


Baum-Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten im Wurzelbereich eines Baumes.

Die Gestaltung sowie die Pflege obliegen dem Friedhofsträger.


Auf Grabstätten im Baumgrabfeld ist als einzige Kennzeichnung die Anbringung einer Schrifttafel zulässig. Die Größe der Tafel beträgt 40 x 30 cm, sie ist ebenerdig zu verlegen.


Es ist keinerlei Grabschmuck erlaubt ausschließlich im Zeitraum Novemer bis März können Grablichter, Blumen und Gestecke abgelegt werden.







Errichtung der neuen Urnenstele 08/2020




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